Informationsblatt zum Versicherungsprodukt
Versicherer: Real Garant Versicherung AG
Hauptsitz: Marie-Curie-Straße 3, 73770 Denkendorf
Registernummer: HRB 213642, USt-IdNr.: DE246063838
Produkt: Anschlussversicherung
Diese Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte, bietet Ihnen einen ersten Überblick (keine vollständige Darstellung) über unsere Reparaturkostenversicherung. Umfassende Informationen zu dem Produkt sind in den Versicherungsbedingungen und im Versicherungsschein enthalten. Beachten Sie bitte, dass dieser Überblick nicht ein Lesen der Vertragsbestimmungen ersetzt.
Reparaturkostenversicherung
- Versichert sind die Kosten der Reparatur (oder der Kostenersatz) sowie der erforderliche Arbeitsaufwand zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit bestimmter Komponenten;
- Versicherbar sind neue oder gebrauchte Motorräder, die bei Vertragsschluss nicht älter als 3 Jahre sind und 40.000 km Laufleistung nicht überschritten haben, nicht älter als 10 Jahre sind und 80.000 km Laufleistung nicht überschritten haben, oder nicht älter als 15 Jahre sind und 80.000 km Laufleistung nicht überschritten haben;
- Die Funktionstüchtigkeit von mechanischen und elektrischen Bauteilen eines Kraftfahrzeugs, sofern und soweit diese im konkreten Deckungsumfang der Versicherung explizit genannt oder nicht ausgeschlossen sind;
- Dichtungen, Schrauben und Kleinteile, sofern diese für die Reparatur notwendig sind;
- Versicherungssumme: Der Gesamtanspruch während der Laufzeit der Versicherung (aus mehreren Versicherungsfällen) ist auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes begrenzt.
- Kurier-, Eil- und Paketdienste, Fahrschulmotorräder, Mietmotorräder, Motorräder auf Flugfeldern;
- Motorräder im eigenen Besitz/Eigentum, aus Vorserien, Kleinserien oder mit technischen Veränderungen (bspw. Tuning);
- Erstverkauf an gewerbliche Wiederverkäufer;
- Diebstahl, Unfallschäden, übliche Abnutzung und Verschleiß;
- Schäden in Folge von Teilnahme an Rennveranstaltungen oder durch überhöhte Achs- und Anhängelasten;
- Einsatz ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung;
- Kosten für Folgeschäden.
- Bei Haftung Dritter (z. B. Herstellergarantie);
- Bei evtl. vereinbarten Selbstbehalten oder Schadenhöchstersatz.
- Versicherungsschutz besteht für innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verkaufte und zugelassene Fahrzeuge, bei denen als Voraussetzung der Wohnsitz des Versicherungsnehmers in Deutschland liegt.
- ab Verkauf fristgemäße Durchführung der vorgeschriebenen Wartungsarbeiten sowie der vom Hersteller empfohlene Inspektionsarbeiten bei einem KFZ-Werkstätte nach Herstellervorgaben;
- Beachtung der Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeugs.
- unverzügliche Schadenmeldung vor Reparaturbeginn beim Versicherer;
- Abstimmung des Versicherungsfalls und Einholung der Schadennummer beim Versicherer;
- zur Verfügung Stellung der ersetzten Teile auf Verlangen;
- nach Möglichkeit Minderung des Schadens;
- Befolgung der Weisungen des Versicherers.
Die Prämie wird vorab als Einmalprämie oder monatliche Prämie entrichtet. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte für entsprechende Deckung auf Ihrem Konto.
- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, den Sie mit uns vereinbaren. Diesen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag oder Einmalbeitrag rechtzeitig und vollständig zahlen. Andernfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit der vollständigen Zahlung des Beitrags.
- Der Vertrag wird für die Dauer abgeschlossen, die Sie mit uns vereinbaren. Diese finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Der Versicherungsvertrag wird für die genannte Dauer geschlossen und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens zu dem im Versicherungsschein genannten Ablaufdatum.
- Sie können den Vertrag nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kündigen.
- Auch kann die Versicherung bei Diebstahl oder wirtschaftlichem Totalschaden des Fahrzeugs gekündigt werden.
- Die Kündigung bedarf der Textform und muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Wenn Sie kündigen, wird die Kündigung mit Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.