Reparaturkostenversicherung
Informationsblatt zum Versicherungsprodukt Secure4u
Versicherer: Real Garant Versicherung AG
Hauptsitz: Marie-Curie-Straße 3, 73770 Denkendorf
Registernummer: HRB 213642
USt-IdNr.: DE246063838
Produkt: Reparaturkostenversicherung Secure4u
Diese Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte, bietet Ihnen einen ersten Überblick (keine vollständige Darstellung) über unsere Reparatur-kostenversicherung. Umfassende Informationen zu dem Produkt sind in den Versicherungsbedingungen und im Versicherungsschein enthalten. Beachten Sie bitte, dass dieser Überblick weder eine Beratung durch Ihre/n Ansprechpartner/in vor Ort noch ein Lesen der Vertragsbestimmun-gen ersetzt.
Reparaturkostenversicherung Secure4U 02.2021
Reparaturkostenversicherung
- Versichert sind die Kosten der Reparatur (oder der Kostenersatz) sowie der erforderliche Arbeitsaufwand zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit bestimmter Komponenten;
- Neu- und/oder Gebrauchtfahrzeuge
- Kraftfahrzeuge wie z.B. PKW, Transporter, Motorräder;
- Die Funktionstüchtigkeit von mechanischen und elektrischen Bauteilen eines Kraftfahrzeugs, sofern und so-weit diese im konkreten Deckungsumfang der Versicherung explizit genannt oder nicht ausgeschlossen sind;
- Dichtungen, Schrauben und Kleinteile, sofern diese für die Reparatur notwendig sind.
- Versicherungssumme: die maximale Versicherungs-summe ist begrenzt auf den Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadeneintritts.
- Kurier-, Eil- und Paketdienste, Kranken- und Behindertentransporte, Fahrschulfahrzeuge, Mietfahr-zeuge, Fahrzeuge auf Flugfeldern;
- Eigenzulassungen; Fahrzeuge im eigenen Besitz/Eigentum, aus Vorserien, Kleinserien oder mit technischen Veränderungen (bspw. Tuning);
- Fahrzeugverkauf an gewerbliche Wiederverkäufer;
- Diebstahl, Unfallschäden, übliche Abnutzung und Verschleiß;
- Schäden in Folge von Teilnahme an Rennveranstaltungen oder durch überhöhte Achs- und Anhängelasten;
- Einsatz ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung;
- Kosten für Folgeschäden.
- Bei Haftung Dritter (z.B. Herstellergarantie);
- Im Schadenfall gilt ein Höchstersatz in Höhe von 5.000 € netto als vereinbart.
- Im Schadenfall gilt ein Kunden-Selbstbehalt in Höhe von 150 € netto als vereinbart.
- Versicherungsschutz besteht innerhalb Europas im geographischen Sinne.
- ab Verkauf fristgemäße Durchführung der vorgeschriebenen Wartungsarbeiten sowie der vom Hersteller empfohlenen Inspektionsarbeiten bei einer KFZ-Werkstätte nach Herstellervorgaben;
- Beachtung der Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeugs.
- unverzügliche Schadenmeldung vor Reparaturbeginn beim Versicherer;
- Abstimmung des Versicherungsfalls und Einholung der Schadennummer beim Versicherer;
- zur Verfügung Stellung der ersetzten Teile auf Verlangen;
- nach Möglichkeit Minderung des Schadens;
- Befolgung der Weisungen des Versicherers.
Die Prämie wird vorab als Einmalprämie entrichtet. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte für entspre-chende Deckung auf Ihrem Konto.
- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, den Sie mit uns vereinbaren. Diesen finden Sie in Ihrem Versicherungs-schein. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig zahlen. Andernfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit der vollständigen Zahlung des Beitrags.
- Der Vertrag wird für die Dauer abgeschlossen, die Sie mit uns vereinbaren. Diese finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Der Versicherungsvertrag wird für die genannte Dauer geschlossen und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens zu dem im Versicherungsschein genannten Ablaufdatum.
- Sie können den Vertrag nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kündigen.
- Auch kann die Versicherung bei Diebstahl oder wirtschaftlichem Totalschaden des Fahrzeugs gekündigt werden.
- Die Kündigung bedarf der Textform und muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Wenn Sie kündigen, wird die Kündigung mit Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.