Was ändert sich?
Für Fahrzeugverkäufe ab dem 31. Juli 2026 gilt voraussichtlich Folgendes:
Wenn ein Verbraucher (privater Käufer) innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung einen Mangel bei Ihnen als verkaufenden Händler reparieren lässt, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist einmalig um 12 Monate.
Das bedeutet:
- Neuwagen: statt 2 Jahre dann insgesamt 3 Jahre gesetzliche Gewährleistung für das gesamte Fahrzeug.
- Gebrauchtwagen (falls Sie hier eine gesonderte Vereinbarung mit dem Käufer getroffen haben, über die Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf ein Jahr): statt 1 Jahr dann insgesamt 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung für das gesamte Fahrzeug.
Was heißt das für Ihre Zusammenarbeit mit Real Garant?
Gewährleistungsrechte und gewerbliche Garantien sind rechtlich voneinander unabhängige Instrumente und daher grundsätzlich getrennt zu betrachten.
Die Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kann dazu führen, dass Händler ein erhöhtes Risiko über einen längeren Zeitraum tragen. Zur Absicherung dieses zusätzlichen Risikos bietet Real Garant passende Produktlösungen an.
Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie individuell und unterstützen Sie dabei, den für Ihr Unternehmen geeigneten Absicherungsschutz zu finden.
Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie basiert auf dem aktuellen Verständnis der kommenden EU Regelungen, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsberaterin oder einen qualifizierten Rechtsberater.
