Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist

Ab dem 31. Juli 2026 gilt innerhalb der EU die „Recht-auf-Reparatur“-Richtlinie, die das Garantiegeschäft von Real Garant betrifft. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung und dazu, was dies für Ihren Geschäftsalltag als Einzelhändler bedeutet.



Was ändert sich?

Für Fahrzeugverkäufe ab dem 31. Juli 2026 gilt voraussichtlich Folgendes:

Wenn ein Verbraucher (privater Käufer) innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung einen Mangel bei Ihnen als verkaufenden Händler reparieren lässt, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist einmalig um 12 Monate.

Das bedeutet:

  • Neuwagen: statt 2 Jahre dann insgesamt 3 Jahre gesetzliche Gewährleistung für das gesamte Fahrzeug. 
  • Gebrauchtwagen (falls Sie hier eine gesonderte Vereinbarung mit dem Käufer getroffen haben, über die Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf ein Jahr): statt 1 Jahr dann insgesamt 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung für das gesamte Fahrzeug.

Was heißt das für Ihre Zusammenarbeit mit Real Garant?

Grundsätzlich sind Gewährleistungsrechte und gewerblich vergebene Garantien voneinander zu unterscheiden, da sie unterschiedliche Schadensarten abdecken.

Durch die Verlängerung der Gewährleistungsfrist kann es also dazu kommen, dass Ihr Kunde in diesen zusätzlichen 12 Monaten doppelt geschützt ist:

Durch die gesetzliche Gewährleistungsverlängerung aufgrund einer Reparatur zum einen und durch eine von Ihnen angebotene Garantie zum anderen.

Wir arbeiten aktuell daran unsere Produkte hieran anzupassen und werden Sie informieren, sobald wir Anpassungen vorgenommen haben.

Sie als verkaufender Händler haben allerdings die Möglichkeit, die Verlängerung der Gewährleistungsfrist unter bestimmten Voraussetzungen vertraglich auszuschließen.


Protection Plus - unsere Lösung

Unsere Protection Plus deckt bereits heute Schäden ab, die sich aus der Gewährleistung ergeben. Sie sichert Händler gegen Kosten für Mängelbehebung aus der gesetzlichen Gewährleistung ab.

Wir prüfen derzeit, ob eine Verlängerung dieser Absicherung sinnvoll und möglich ist, und welche Anpassungen sich daraus für Sie ergeben könnten.

Sobald es hierzu konkrete Entscheidungen gibt, informieren wir Sie rechtzeitig.

 


Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie basiert auf dem aktuellen Verständnis der kommenden EU Regelungen, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsberaterin oder einen qualifizierten Rechtsberater.


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