Kennzeichnungspflicht für kommerzielle Garantien

Real Garant Garantieverlängerungen – Das neue EU-„GARAN“-Label: Ab dem 27. September 2026 tritt eine neue EU-weite Kennzeichnungspflicht für gesetzliche Garantien und kommerzielle Garantien in Kraft.

 


Ziel ist es, Verbrauchern auf den ersten Blick einen klaren Überblick über ihre Rechte in Bezug auf Waren zu verschaffen, damit sie eine fundierte Kaufentscheidung treffen können.

Das neue GARAN-Label, das künftig für kommerzielle Garantien verpflichtend sein wird, ist von der EU streng vorgeschrieben.

Wenn Sie ein Hersteller (OEM) oder ein im Auftrag eines Herstellers handelnder Händler sind und Fahrzeuggarantien anbieten, kann beim Verkauf eines Fahrzeugs, das unter eine solche Garantie fällt, ein Garantie-Label erforderlich sein. Je nach Verkaufsprozess muss das Label entweder direkt mit dem Fahrzeug oder als Teil der Vertragsunterlagen bereitgestellt werden.
 

Welche Garantien sind derzeit betroffen?

Nach den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen gilt die Kennzeichnungspflicht nur für Garantien, die alle drei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Der Garantiegeber ist der Hersteller (OEM).
    Händler, die eigene Garantieprodukte ohne Beteiligung eines Herstellers anbieten (z. B. Real Garant-Händlergarantien), unterliegen derzeit nicht diesen Anforderungen.
  • Die Garantie wird kostenlos als Teil des Kaufs gewährt.
    Real Garant-Garantien in Deutschland und Österreich werden kostenlos als Teil des Kaufs bereitgestellt.
  • Die Garantie hat eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren/24 Monaten.
    Nur Garantien mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren fallen unter die Kennzeichnungspflicht.
     
Wie unterstützt Real Garant seine Partner?

Real Garant unterstützt seine Herstellerpartner aktiv bei der Entwicklung und Umsetzung der künftigen Kennzeichnungspflichten für Garantien. Dazu gehören die Unterstützung bei der Gestaltung des Garantiesiegels selbst sowie die Beratung zur praktischen Umsetzung der neuen regulatorischen Verpflichtungen.

 


Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie basieren auf dem aktuellen Verständnis der bevorstehenden EU-Vorschriften, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsberater.


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